Ortskirchenrat

Der Ortskirchenrat ist das Gremium, das in den Gemeinden vor Ort gewählt wird und die Interessen der jeweiligen Gemeinde vertritt. Auch berufene Mitglieder und Vertreter/-innen der kirchlichen Orte sind dabei. Der Pfarrer ist geborenes Mitglied, kann sein Amt aber an ein Mitglied des Ortskirchenrats oder eine andere Person aus dem Team der Hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/-innen delegieren.

Aufgaben des Ortskirchenrates
Zu den Aufgaben des Ortskirchenrates gehören die Beratung pastoraler Schwerpunkte vor Ort sowie die Planung und Durchführung von Aktivitäten und Veranstaltungen auf der Ebene der Ortsgemeinde.

    Pfarreirat

    Der Pfarreirat ist das Gremium, in dem sich entsandte Vertreter/-innen der einzelnen Ortskirchenräte, sowie das Team der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/-innen und Vertreter/-innen der kirchlichen Orte und weitere berufene Mitglieder zusammenfinden. Der Pfarreirat hat die Anliegen im Blick, welche die gesamte große Pfarrei betreffen.

    Aufgaben des Pfarreirates
    Er dient damit dem Zusammenhalt der Pfarrei, fördert die Gemeinschaft und stützt das pastorale Leben der Pfarrei. Er entwickelt die pastoralen Schwerpunkte für dier Pfarrei und vereinbart dessen Umsetzung und Weiterentwicklung.